Darf es ein bischen MEER sein?
Individualität und Unternehmenskultur sichtbar und erlebbar.
Außergewöhnliche Designs bleiben positiv und nachhaltig in Erinnerung und schaffen den Mehrwert, der Sie und Ihr Unternehmen gegenüber anderen Anbietern abgrenzt.Sie können sich sicher sein, dass die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD erfolgt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Wie setzt sich diese Vergütung zusammen?
- Vergütung für Entwurfsarbeiten
Das sind die Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten in den Bereichen Kommunikations-, Produktdesign bzw. Text. - Vergütung für Nutzungsrechtseinräumung
Da die Entwürfe die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers darstellen, räumt der Designer dem Auftraggeber Nutzungsrechte in einem vorab genau zu definierendem Umfang ein. - Vergütung für zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, die der Designer übernimmt, um den Auftrag im Sinne des Auftraggebers ausführen zu können, werden nach Zeitaufwand vergütet. Das sind zum Beispiel: Beratung, konzeptionelle Vorarbeit, Recherche, Besprechungen, Kontakt und Drucküberwachung.
[Quelle: AGD Vergütungstarifvertrag Design]
Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch
zur Verfügung. Gemeinsam sichten wir Material, analysieren die momentane Situation, sprechen über
Ihre Ideen und Wünsche und überlegen, welche Maßnahmen
Sie und Ihr Unternehmen unterstützen.
Ganz einfach!
Allgemeine Vertragsgrundlagen für Kommunikationsdesigner
Hier für Sie zum downloaden und informieren.
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