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Referenzen


Kunstlicht 08 in Oberhausen Inspiration

Darf es ein bischen MEER sein?

Individualität und Unternehmenskultur sichtbar und erlebbar.

Außergewöhnliche Designs bleiben positiv und nachhaltig in Erinnerung und schaffen den Mehrwert, der Sie und Ihr Unternehmen gegenüber anderen Anbietern abgrenzt.
Sie können sich sicher sein, dass die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD erfolgt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Wie setzt sich diese Vergütung zusammen?

  1. Vergütung für Entwurfsarbeiten
    Das sind die Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten in den Bereichen Kommunikations-, Produktdesign bzw. Text.
  2. Vergütung für Nutzungsrechtseinräumung
    Da die Entwürfe die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers darstellen, räumt der Designer dem Auftraggeber Nutzungsrechte in einem vorab genau zu definierendem Umfang ein.
  3. Vergütung für zusätzliche Leistungen
    Zusätzliche Leistungen, die der Designer übernimmt, um den Auftrag im Sinne des Auftraggebers ausführen zu können, werden nach Zeitaufwand vergütet. Das sind zum Beispiel: Beratung, konzeptionelle Vorarbeit, Recherche, Besprechungen, Kontakt und Drucküberwachung.

    [Quelle: AGD Vergütungstarifvertrag Design]

Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Gemeinsam sichten wir Material, analysieren die momentane Situation, sprechen über Ihre Ideen und Wünsche und überlegen, welche Maßnahmen Sie und Ihr Unternehmen unterstützen.

Ganz einfach!

Allgemeine Vertragsgrundlagen für Kommunikationsdesigner
Pfeil Hier für Sie zum downloaden und informieren.

Ihre Manuela Kaiser